Amtsgericht Bad Oeynhausen

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Hinweis für den Übermittlungsweg per E-Mail

Der elektronische Übermittlungsweg über die hier genannten E-Mail-Adressen dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden.

In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.

Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen:

In Rechtssachen können Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen an das zuständige Gericht auf elektronischem Wege übersandt werden, wenn die Landesregierung dies durch Rechtsverordnung bestimmt hat, wobei die Zulassung der elektronischen Form auch auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt sein kann (vergleiche: § 130 a Absatz 2 ZPO, § 55 a Absatz 1 VwGO, § 52 a Absatz 1 FGO, § 65 a Absatz 1 SGG, § 46 b Absatz. 2 ArbGG, § 41 a Absatz 2 StPO, § 110 a Absatz 2 OWiG). Die Einzelheiten über das Ob und Wie der Einreichung von Schriftsätzen, Mitteilungen oder sonstigen Einsendungen in Rechtssachen können Sie im Bereich der jeweiligen Online-Verfahren externer Link im NRW-Justizportal externer Link entnehmen.

Das Amtsgericht Bad Oeynhausen bietet in Handelsregistersachen eine Kommunikation über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) an. Mehr Informationen unter www.egvp.de externer Link.

Ich habe den Hinweis gelesen und möchte nun eine E-Mail senden:

poststelle@ag-badoeynhausen.nrw.de

 

 


 

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